Gesetzliche Verpflichtungen für Grundstückseigentümer
Laut Ortsatzung ist jeder Anlieger verpflichtet, seinen Gehweg bis 7 Uhr und dann von 7 Uhr morgens bis in die Abendstunden 20 Uhr für den öffentlichen Verkehr sicher zu halten. Dies stellt vor allem für Berufstätige und ältere Mitbürger ein Problem dar. Denn, wenn ein Passant zu schaden kommt haftet der Eigentümer des Grundstücks. Schnell geht es dabei um Haftungsansprüche über mehrere tausend Euro. Gerichtsprozesse und entsprechender Ärger sind die Folgen.
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Viele Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Gewerbetreibende usw. machen sich deswegen im Winter berechtigte Sorgen, wie sie ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen sollen. Hier springen wir für Sie ein, pünktlich und zuverlässig.
Unser Winterdienst für Sie:
- Streuen mit Salz, Sand oder Splitt zur Gefahrenabwehr von Unfällen durch Eis und Schneeglätte
- Schneeräumung auf Gehwegen und Straßen
- Entleerung der Wasserleitungen in Leer-Objekten/Gartenanlagen
- Entfernung des Streugutes nach Bedarf
Für ein kostenloses und unverbindliches Angebot können Sie gern unser Kontaktformular benutzen, oder senden Sie eine eMail an info (at) besthausservice.de
